Tätigkeitsbericht 2017

 

Die Rivera-Stiftung wurde zum 31.12.2007 von den Stiftern Dr. Richard und Verena Klix gegründet. Die Rivera-Stiftung hat sich zur Förderung der Volks- und Berufsbildung verpflichtet und unterstützt Bildungsprojekte in Deutschland und in Entwicklungsländern. Sie arbeitet derzeit ausschließlich als Förderstiftung. Ihr Ziel ist es, mit ihren Mitteln die Bildungschancen von Menschen aus bildungs- fernen Schichten so zu verbessern, dass sie in ihrer Gesellschaft einen positiven Beitrag zur Entwicklung ihres Landes leisten und ein ihrem Potential entsprechendes selbstbestimmtes Leben in Würde und Selbstachtung führen können.

 

Bei den Förderprojekten im Inland ist der aktuelle Schwerpunkt die Förderung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Schichten. Neben der Verbesserung der Lebenschancen der Geförderten ist Ziel, das Potential auch der Menschen mit Migrationshintergrund im Hinblick auf die demographische Entwicklung für den Standort Deutschland besser zu nutzen. Mit dem Flüchtlingsstrom haben wir unsere Förderung auf die Unterstützung von Integrationsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt Alphabetisierung von jugendlichen Flüchtlingen ausgedehnt, sofern diese nicht oder nicht lateinisch alphabetisiert sind.

 

Ziel der Projekte in Entwicklungsländern ist, einen kleinen Betrag dafür zu leisten, das Ansehen Deutschlands in der Welt zu stärken und den geförderten Menschen eine bessere Lebensperspektive in ihren eigenen Ländern zu geben und den Migrationsdruck zu verringern.

Stiftungsvermögen - Stiftungskapital
Das Stiftungsvermögen besteht im Wesentlichen aus zwei Immobilien:

   a) 8-Familienhaus Essen, Tiegelstr. 34 (Sozialwohnungen)

       Die Immobilie ist voll vermietet. Es bestanden Mietrückstände von € 626,41.

   b) Einfamilienhaus Bochum, Weidengrund 9.
       Das Haus wird von den Stiftern genutzt. Sie zahlen eine monatliche Miete von € 2.000,00. Die

       laufenden Nebenkosten tragen die Nutzer.

Die Nettoerlöse der beiden Immobilien betrugen 2016 € 38.400,00 und erwirtschafteten gut 60% der Stiftungseinnahmen.

Per 31.12.2017 standen der Stiftung rd. € 685.000 an liquidem Vermögen zur Verfügung – bei weiteren € 9,800 handelt es sich um Mietkautionsguthaben. Die Anlage der Mittel erfolgte in Renten/Rentenfonds (27,3%), defensiven gemischten Fonds (48,9%), einem auf Stiftungen spezialisierten (offenen) Immobilienfonds (10,7%), strukturierten Produkten (9,0%) und Kontenguthaben (9,8%). Die Wertpapiererträge betrugen € 20.100 davon waren € 6.000 realisierte Kursgewinne.

 

Per Ende 2017 betrug das Stiftungskapital unverändert € 1.475.000,00. Daneben bestanden insgesamt € 124.900 an Kapitalrücklagen gem. § 62 (1) Nr.3 und § 62 (4) AO. Die Umschichtungslage belief sich auf € 22.650.

Förderbereich / Projekte

Das Stiftungsergebnis betrug in 2016 € 60.900. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Vorjahr von € 500 wurden im Berichtsjahr € 38.500 den nachstehenden Projekten direkt zuge-wendet. Dafür wurden den gebundenen Ergebnisrücklagen gem. § 62(1) Nr 1 AO saldiert € 5.000 entnommen. Die freie Kapitalrücklage gem. § 62 (1) Nr. 3 AO wurde mit € 19.300 und die

Umschichtungsrücklage mit € 6.000 dotiert.

Bei allen Fördermaßnahmen gehen wir grundsätzlich wie folgt vor:

  • Förderung von in sich geschlossenen Einzelprojekten, keine Spenden, mit Ausnahme der Zuwendung an die A.W.-Klein-Stiftung.
  • Auswahl der Projektpartner nach Professionalität, Erfahrungen und Referenzprojekten.
  • Prüfung von Projektbeschreibung und Budgetplan.
  • Persönliche Diskussion des Projektes mit dem Projektträger.
  • Abschluss eines Fördervertrages mit Rechten und Pflichten des Projektbeteiligten.
  • Prüfung des vereinbarten, mindestens halbjährlichen Projektberichtes und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen als Verwendungsnachweis.

 

Die Fördermaßnahmen im Einzelnen:

 

1. Indien – Jevaan Asha – Community-CenterComputer-Ausstattung

In Indien, im indischen Bundesstaat Maharashtra, arbeiten wir mit dem „Light of Life Trust“, einem nach indischem Recht als steuerbegünstigt und karitativ anerkannten Verein zusammen. Mit den von uns 2011 zugewendeten 20 Computerarbeitsplätzen betreibt unsere Partnerorganisation aufgrund der steigenden Schülerzahlen inzwischen drei Trainingsräume an unterschiedlichen Standorten.Hier werden Computerkurse unterschiedlichen Zuschnitts durchgeführt, angefangen von 10-tägigen Ferien- bis zu 3-Monatskursen, wie Schreib-/Sekretariats-, Buchhaltungs-, Hardwarekurse, sowie sogenannte MSCIT-Kurse, die mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen werden. Unser Partner ist vom Bundesstaat Maharashtra lizensiert, diese durchzuführen und auch die Abschlussprüfung vorzunehmen. Sehr positiv sind die stetig gestiegenen Schülerzahlen bei den 3-Monatskursen - in 2017 auf rd. 180 -.

Alle Angebote haben das Ziel, die Chancen für Schulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt zu ver- bessern und aus der vor allem auf dem Land noch immer herrschenden bitteren Armut heraus- zufinden.

Seit 2012 fördert die Rivera-Stiftung das Projekt mit Mitteln für ergänzende Investitionen sowie die Bezahlung der Gehälter für den Computer-Trainer und die Hilfskräfte. 2017 budgetierten wir für das Projekt € 4.100, davon für Investitionen € 2.100.

Das Kuratorium genehmigte den entsprechenden Projekt-Antrag in seiner Sitzung am 15.11.2017.

Um die Nachhaltigkeit des Projektes zu sichern und von laufenden Zuwendungen durch unsere Stiftung unabhängiger zu machen, erhebt unsere Partnerorganisation seit 2 Jahren Kursgebühren von den Teilnehmern, die an längerfristigen Kursen teilnehmen.

2. Bangladesch/Folgeprojekt – Förderung hochwertiger Grundschulbildung.

In 2015 beantragte unser Kooperationspartner für Bangladesch, NETZ e.V., einen 75%-gen Zuschuss beim BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit) zur Verbesserung der Bildungssituation von Kindern aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen in Bangladesch in Höhe von € 2,7 Mio. Ein wesentlicher Teil der Mittel dient u.a. der Weiterförderung der 23 in den letzten Jahren auf Initiative von Netz e.V. errichteten qualitativ hochwertigen Grundschulen, wovon zwei mit unserer Unterstützung in den Jahren 2013 – 2016 gebaut und betrieben wurden.

Zur Unterstützung des Fortbestehens der mit unserer Hilfe in den vorangegangenen Jahren erricht-eten hochwertigen Grundschulen, sowie einer weiteren dieser Schulen genehmigte das Kuratorium in seiner Sitzung vom 18.11.2015 zur Deckung des sogenannten Eigenanteils einen Beitrag von € 21.600 für die Jahre 2016 – 2019. Mit den Mitteln werden Gehälter der Lehrkräfte, der notwendigen Verwaltungsmitar-beiter, Kosten der Fortbildung von Lehrer(innen), Arbeitsmaterialien u.v.a.m. bezahlt.

Im Laufe des Jahres 2017 wurden die drei Schulen voll belegt und seitdem 545 Schüler/innen unter-richtet. Die Qualität der Schulen lässt sich an der mit 96% extrem hohen Anwesenheitsrate der

Schulkinder und dem Tatbestand ablesen, dass alle Schulabgänger/innen mit der 5. Grundschul-klasse die staatlichen Abschlussprüfungen bestanden haben.

Zur längerfristigen finanziellen Absicherung der Schulen wurden Schulfonds errichtet, die Spenden von der Dorfbevölkerung sammeln. Zudem soll eine nationale Stiftung Kapital sammeln, um aus den Zinsen, die privaten mit deutschen Mitteln errichteten Schulen weiter zu unterstützen.

3. Adam Wilhelm Klein Stiftung, Köln

 Die als gemeinnützig anerkannte A. Wilhelm Klein Stiftung mitSitz an der TU Köln fördert begabte Studierende mit zweckgebundenen zinslosen Förderdarlehen.

Die Förderdarlehen werden dann gewährt, wenn die Antragsteller einen höheren Abschluss anstre-ben oder Unterstützung bei Auslandssemestern benötigen und BAföG oder andere im Inland üb-liche Fördermittel nicht zur Verfügung stehen. Die Förderung kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn Zusatzqualifikationen erworben-werden, die am Arbeitsmarkt gesucht sind. Die För-derung hat in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr.

Seit der Bologna-Reform werden zunehmend auch Studentenunterstützt, die nach Abschluss des Bachelors einen Masterstudiengang anstrebenund dafür kein BAföG erhalten, obwohl die finan-ziellen Verhältnisse der Familie eine Unterstützung nicht ermöglichen.

Der Vorstand der Rivera-Stiftung ist imVorstand der A. Wilhelm Klein Stiftung vertreten und hat Anteil an der Entscheidung über die Darlehensvergaben.

Spendem2017: € 500. Die Spende wurde in der Kuratoriumssitzung vom 15.11.2017 genehmigt.

4. Förderprogramme an der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Bochum (HBG)

Seit 2016 sind alle Förderprogramme an der HBG in einem Budget gebündelt, so dass Über- und Unterschreitungen der Einzelbudgets wechselseitig ausgeglichen werden können. Das Kuratorium genehmigte in seiner Sitzung vom 12.04.2017 für das Schuljahr 2017/18 und die drei an der Schule laufenden Programme ein Gesamtbudget von € 14.000.

Im Einzelnen werden gefördert: 

4.1. SHS²

Seit dem Schuljahr 2008/09 fördert die Rivera-Stiftung das Projekt „SHS²-Studenten helfen Schülern“ in Zusammenarbeit dem Chancenwerk e.V., Castrop-Rauxel an der Bochumer Heinrich-Böll-Gesamtschule (HBG). Es soll Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und/oder aus bildungsfernen Schichten fördern und ermutigen, ambitioniertere Bildungs- und Berufsziele zu

realisieren.

Studenten der Ruhr-Universität Bochum betreuen individuell und in kleinen Gruppen Oberstufen-schüler (Sek II) u.a. in Mathematik zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung sowie - seit 2012/13 - Schüler der 9. und 10. Klassenstufe zur Vorbereitung der Zentralprüfungen für die mittlere Reife. Als Gegenleistung beteiligen sich die geförderten Schüler an 2 Stunden pro Woche an Lernförderung (früher: Hausaufgabenbetreuung) bei Unterstufenschülern. Dabei werden sie von Studenten (in nachstehender Graphik Experten genannt) unterstützt und begleitet. 

Das Projekt soll nicht nur reine Nachhilfe bieten, sondern Vorbilderschaffen sowie das Selbstbe-wusstsein und eine positive Persönlichkeitsentwicklung der Schüler fördern. Die Rivera-Stiftung finanziert mit den zugesagten Mitteln die Honorare der unterrichtenden Studenten, Seminare/ Workshops für die beteiligten Studenten. Außerdem übernimmt sie mit einem Beitrag von max. 30% der Gesamtkosten die Organisations- und Verwaltungskosten, die bei der Partnerorganisation Chancenwerk e.V. entstehen. Die Eltern der geförderten Unterstufenschüler beteiligen sich mit ei-nem Monatsbeitrag von € 10 - € 20 finanziell an den Fördermaßnahmen. Zudem stehen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket - BuT-Mittel – für diejenigen zur Verfügung, die sich den Eltern-beitrag nicht leisten können.

Im Schuljahr 2016/17 wurden insgesamt mehr als 70 Schüler/innen durch SHS² gefördert. Das Pro-gramm unterstützen wir in dem Zeitraum mit € 5.000.

Für das Schuljahr 2017/18 haben wir für SHS² im Rahmen des o.a. Gesamtbudgets € 4.000 vorgese-hen.

 4.2. Mittagsbetreuung – „Bewegte Pause“

Seit dem Schuljahr 2011/12 finanziert die Rivera-Stiftung auf Wunsch der Schulleitung der HBG zur Betreuung von Schülern der Jahrgangstufen 5/6 und 7 – 10 ein Mittagsangebot. An drei langen Schultagen organisieren Sport-Studenten der Ruhr-Universität mit entsprechenden Qualifikationen in der Mittagspause Sport- und Spielangebote. Unterstützt werden die Studenten/innen von einem

Verantwortlichen der Schule, der auch die schulische Aufsicht über die Angebote führt.

Das Angebot wird von den Schülern begeistert angenommen. Die Teilnehmerzahlen liegen inzwi-schen deutlich über 100. Lieblingssport ist Fußball. Die Organisation übernimmt der Chancenwerk e.V..

Die Stundenzahl Honorarkräfte/Studenten wurde reduziert, so dass die Zuwendungen im Schuljahr 2016/17 auf € 2.500 gesenkt werden konnten.

Auch im Schuljahr 2017/18 wollen wir das Angebot wiederum mit € 2.500 fördern. 

 4.3. Sprachförderung für Flüchtlingskinder/DaZ (Deutsch als Zweitsprache)

Ende 2015 nahm der Druck auf die HBG zu, Flüchtlingskinder aufzunehmen und ihnen in Integra- tionskursen die Deutsche Sprache zu vermitteln. Die Stadt Bochum bewilligte der HBG in 2017 drei Lehrkräfte, die insgesamt 45 Kinder mit sehr unterschiedlichem Sprachniveau in Deutsch unterrich-ten. Um den Unterricht effektiver zu gestalten und auch Kleingruppen betreuen zu können, besteht unverändert der Wunsch, für 8 Wochenstunden eine studentische Honorarkraft einzusetzen. Die für das Programm tätige und von uns bezahlte Studentin wird von der Schule nachdrücklich als Glücks-fall gelobt. HBG legt auf die weitere Unterstützung großen Wert.

Koordinator für den Einsatz der Honorarkraft ist ebenfalls der Chancenwerk e.V.. Im Schuljahr 2016/17 wurden dem Programm insgesamt € 6.600 zugewendet. Für das Schuljahr 2017/18 haben wir € 7.500 budgetiert.

5. Stipendium im Rahmen des Bildungsfonds der Ruhr Universität Bochum (RUB)

 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Rahmen des „Deutschlandstipendi-ums“ begabte Studierende in Deutschland mit monatlich € 150,00, wenn sich ein privater Partner findet, der das Stipendium um die gleiche Summe aufstockt.

Der RUB-Bildungsfonds der Ruhr-Universität Bochum übernimmt die Koordination der Förderung für Studierende an der Ruhr-Universität. Der Fonds organisiert die Auswahl der zu fördernden Stu-denten über die Fakultäten und übernimmt die Auszahlung der Stipendien. Er überprüft jährlich den Studienfortschritt. Folgende Prioritäten haben wir dem Bildungsfonds

aufgegeben:

  • Der Stipendiat/die Stipendiatin sollte überdurchschnittliche Studienerfolge nachweisen können.
  • Der Stipendiat/die Stipendiatin sollte auf finanzielle Hilfe angewiesen sein.
  • Ein(e) Stipendiat(in) mit Migrationshintergrund ist uns besonders willkommen.
  • Das Studienfach sollte aus dem technisch naturwissenschaftlichen Bereich und/oder aus den Bereichen der Pädagogik/Erziehungswissenschaften sein.

Bis Herbst 2016 förderten wird Frau Shakila Matmir, die Mathematik, Physik und Erziehungswissen-schaften studierte und im Herbst 2017 in den Schuldienst wechselte.

Ihr folgte Nilgün Özdemir, die Mathematik und Chemie im Masterstudiengang auf Lehramt studiert. Wir haben sie als außerordentlich engagiert kennengelernt.

Das Zuwendungsvolumen betrug € 1.800 pro Studienjahr und wurde vom Kuratorium für das Stu-dienjahr 2016/2017 anlässlich der Sitzung vom 12.04.2017 genehmigt.

Wir werden uns weiterhin im Rahmen dieses Programms engagieren.

6. Naturwissenschaftliche Bildung für Grundschulkinder

Mit unserem Kooperationspartner, dem SienceLab e.V., Starnberg, bieten wir Bochumer Grundschu-len Unterstützung bei der Vermittlung von naturwissenschaftlichen Themen im Sachunterricht an.

Unter Anleitung einer Kursleiterin unserer Partnerorganisation formulieren die Kinder ihre "For-scherfragen" und führen dann in kleinen Gruppen die entsprechenden naturwissenschaftlichen / technischen Experimente durch, deren Ergebnisse sie am Ende in der Klasse präsentieren. Die geförderten Schulen haben die Auswahl zwischen verschiedenen Themen wie Naturgewalten, Mechanik, Elektrizität und Magnetismus, Optik oder Akustik. Die dazu notwendigen Experimentier-stationen werden von dem/der Kursleiter(in) bereitgestellt und aufgebaut.

Nachdem wir 2015 -2016 an drei Bochumer Grundschulen Erfahrungen mit dem Angebot gesammelt hatten, entwickelten wir unser Angebot weiter, mit dem Ziel, eine Nachhaltigkeit der MINT-Förderung zu erreichen und die geförderten Schulen in die Lage zu versetzen, am Ende eigenständig Experimentierkurse gleicher Art durchzuführen.

Drei Schulen (Grundschulen Günnigfeld, Glückauf und Dietrich Bonhöffer, alle Bochum-Wattenscheid) wurde ein Angebot gemacht, dies in fünf Schritten zu erreichen. Pro Schule sind vorgesehen: Projektbesprechung, zwei von ScienceLab durchgeführte Experimentierkurse unter Beobachtung der Lehrer (Klassenprojekte), zwei Lehrerfortbildungen, in denen die Lehrer die mit den Kindern durchzuführenden Experimente selbst durchspielen, zwei gecoachte Projekte, in denen die Lehrer unter Assistenz von ScienceLab selbst die Experimentierkurse durchführen. Das Ganze wird mit einer gemeinsamen Abschlusskonferenz unter Beteiligung aller Schulen abgeschlossen.

In 2017 wurden an den drei Schulen zwei Klassenprojekte und eine Lehrerfortbildung durchgeführt. Alle Kurse haben in den Schulen eine sehr gute Resonanz gefunden. 

Wir fördern die Kurse in dem Zeitraum 2017 – 2020/21 mit ca. € 20.700 bzw. ca. € 5.000 pro Jahr.

 7. Guatemala – Technische Ausbildung von Frauen und Jugendlichen

Ziel des Projektes:

Verbesserung der Lebensbedingungen insbesondere von Frauen in verarmten Regionen Guatemalas durch eine technische und betriebliche Ausbildung.

Ausgangssituation:

Das mittelamerikanische Land (15,8 Mio. Einwohner) gehört mit einem Brutto-inlandsprodukt von US $ 3.500 pro Kopf (2013) nicht zu den ärmsten Ländern der Welt. Der Wohl-stand ist aber hier im weltweiten Vergleich am wenigsten gleich verteilt. 54% der Bevölkerung gelten als arm, 13% als extrem arm. 68% der Erwerbstätigen leben von Gelegenheitsjobs ohne so-ziale Absicherung. Im Südwesten des Landes, unserer Förderregion, liegt das monatliche Familien-einkommen bei € 275, weit unter dem Existenzminimum des Landes von € 435. In dem Förderge-biet liegt die Analphabeten Rate im Durchschnitt zwischen 20% und 30%, bei den Frauen noch deutlich höher.

Maßnahme:

Unser Kooperationspartner in Guatemala, FUNDAP, betreibt in der Region ein CentroTécnico, dem bisher zwei mobile Ausbildungseinheiten, CEDEs, angeschlossensind. Die CEDEs bieten 6-monatige technische Grundkurse (200 Stunden) in den Bereichen Bäckerei und Kochen, Schneiderei/Konfek-tion und Dienstleistungen, z.B. Frisör, an. Zusätzlich werden in 60 Unterrichtseinheiten kaufmän-nische Grundlagen vermittelt. In 6 Monaten werden 40 - 70 Teilnehmer(innen) pro Gemeinde aus-gebildet. Dann zieht der CEDE an einen neuen Standort. Auf diese Weise sollen in den nächsten drei Jahren 720 Teilnehmerinnen ausgebildet werden.

Das dreijährige Projekt der Rhein-Donau-Stiftung e.V. wird vom BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) mit insgesamt € 346.600 (= 75% der Aufwen-dungen) gefördert. Zur Deckung des sogenannten Eigenanteils (25% der Kosten) trägt die Rivera-Stiftung  mit € 15.000, verteilt über 3 Jahre, bei. Aus den Mitteln wird die Ausstattung von 2 CEDEs erneuert und ein weiterer CEDE neu eingerichtet werden. Außerdem werden bis 2018 Personal-kosten, Begleitaktivitäten und Betriebskosten finanziert.

Das Kuratorium hat die Zuwendung von € 15.000 verteilt über 3 Jahre in

seiner Sitzung am 18.11.2015 genehmigt.

Per Ende 2017 hatten 361 Personen einen Ausbildungskurs in einem der CEDEs absolviert, 216 befinden sich in der Ausbildung. 96% der Absolventen bestanden ihre Abschlussprüfung. 72% haben eine einkommenssteigernde Tätigkeit begonnen.

Der Vorstand hat das Projekt im Februar 2017 in Guatemala besucht und einen sehr positiven Ein-druck von dem Projektpartner FUNDAP und den Projekten selbst gewonnen.